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Vorgetäuschte Krankheit - unsere Ermittlungs-Detektei deckt
auf!
Nutzen auch Sie das absolute Profi-Know-How unserer erfahrenen Detektei.
Mittlerweile hat es sich herumgesprochen: SPM entlarvt "Krankmacher".
Arbeitnehmerprüfung - Schwarzarbeit, Krankfeiern, usw. - möchten
sie wissen, ob ein offiziell krankgeschriebener Mitarbeiter munter
und ohne Gebrechen auf einer Baustelle eines Freundes mithilft
oder krank feiert?
Mit unseren Beweisen können Sie solche Mitarbeiter kündigen,
ohne Abfindung!
Der Begriff der Ermittlung umfasst einen weiten Bereich. Zunächst
geht es um klassische Detektivarbeit:
Ausforschen, Informationen sammeln und unerkannt Menschen oder
Situationen beobachten. Wir verfügen über geschulte
und erfahrene Detektive, die keine Zeit und Mühe scheuen,
um Ihnen jeden Ermittlungswunsch zu erfüllen.
Wirtschaftliche Unternehmen brauchen Sicherheit, um ungestört
von unerlaubten Eingriffen produzieren
und handeln zu können, auch im privaten Bereich.
Zur Wahrung und Vertretung berechtigter Interessen ist der Einsatz
von unseren erfahren und
zuverlässigen Detektiven fast unverzichtbar. Unsere Detektive,
die bei Wirtschaftsdelikten oder anderen Straftaten rechtserhebliche
Beweise aufspüren, sichern, auswerten und falls erforderlich
- auch vor
Gericht vertreten. Der Einsatz modernster Technik erweitert
die detektivischen Möglichkeiten.
Sie unterstützt Observationen und Ermittlungen, hilft Straftaten
vorzubeugen und Verdachtsfällen zu klären.
Wir sind Ihnen schnell, diskret und zuverlässig in Straf-
und Zivilprozessen, Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsklagen
in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern behilflich.
Mit uns haben Sie einen erfahrenen Ansprechpartner in allen
Sicherheitsangelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite.
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BAG-Urtiel vom 17.09.1998, Az. 8 AZR 5/97
Vorgetäuschte Krankheit - Arbeitnehmer
zahlt Detektiv
Ein Arbeitgeber hatte den Verdacht, dass ein
Mitarbeiter eine ärtzliche bescheinigte Arbeitsunfähigkeit
nur vortäuschte. Er beauftragte daher einen Detektiven
mit
Ermittlung. Dieser stellte fest, dass der Arbeitnehmer keineswegs
arbeitsunfähig war, sondern jeden Morgen das Haus verliess
und erst abends wieder zurückkehrte. Der Arbeitgeber
stoppte aufgrund dieser Beobachtungen die Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall und kündigte ausserdem. Noch offene
Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers verrechnete
er mit den bei ihm angefallene Detektivkosten. Der Arbeitnehmer
klagte seine Vergütungsansprüche ein und wehrte
sich gegen die Schadenersatzforderungen des Arbeitsgebers
hinsichtilich der Detektivkosten.
Das BAG stellte jedoch fest, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich
zur Erstattung derartigen Aufwendungen verpflichtet sein kann.
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Unsere Erfolge sprechen für sich, wenden Sie sich vertrauensvoll
an uns.
Zögern Sie nicht länger, werden Sie aktiv!
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